In einer Welt der Veröffentlichungen ist der Abmahnanwalt König
10 verbreitete Missverständnisse zum Urheberrecht.
Und: Dinge, die sich auch digital nicht gehören
von Jöran Muuß-Merholz
Es war einmal eine Zeit, in der die Welt ordentlich sortiert war – zumindest die Medienwelt. Auf der einen Seite stand eine kleine Gruppe von professionellen „Veröffentlicher/innen“ wie z.B. Journalist/innen, Fotograf/innen, Videoproduzent/innen oder Schriftsteller/innen . Ihre Aufgabe: Mediale Inhalte in die Welt zu schicken. Auf der anderen Seite war die Masse von Empfänger/innen, die lesen, hören, sehen durften, was die Veröffentlicher/innen ihnen anboten. Dazwischen lag eine bunte, aber einigermaßen sortierte Medienlandschaft von Fernsehen und Zeitungen, Radio und Büchern, Schallplatten und VHS-Kassetten, Videotext und Computerspielen.
All das gibt es auch heute noch (ja, sogar den Videotext). Aber spätestens mit dem Web 2.0 ist die Sache unübersichtlich und unordentlich geworden. Mit Facebook und YouTube, Twitter und Blogs wurde plötzlich die große Masse ebenfalls zu „Veröffentlicher/innen“. Das bereitete an unterschiedlichen Stellen Freude und Probleme, unter anderem aus dem folgenden Umstand, der dem Seminar „Medien-Recht-Ethik“ zugrunde liegt: Wir alle sind im 21. Jahrhundert Veröffentlicher/innen – aber unsere Gesetze, Normen und Gewohnheiten orientieren sich noch am Standard der professionellen Veröffentlicher/innen. Das Urheberrecht oder das Recht am eigenen Bild sind ganz und gar nicht danach ausgerichtet, für jedermann nachvollziehbar und anwendbar zu sein. Die allermeisten von uns wissen zum Beispiel eher wenig mit dem Begriff des „Beiwerks“ anzufangen – und doch ist es die Grundlage für die Veröffentlichung von Millionen unsere Fotos auf Facebook & Co.
Due Schwierigkeiten fangen schon beim Begriff „veröffentlichen“ an. Was heißt denn zum Beispiel bei Facebook „veröffentlichen“? Ist es im rechtlichen Sinne eine Veröffentlichung, wenn ich ein Foto in einer Nachricht mit meinen zwei besten Freunden teile? Oder mit der ganzen Familie mit acht Personen? Wenn ich es in der geschlossenen Gruppe meiner 25 Arbeitskolleg/innen teile? Oder mit allen meinen 222 Freund/innen?
Noch wichtiger wird die Angelegenheit, wenn ich das Netz auch professionell nutze, zum Beispiel für Fotos meiner Veranstaltungen, Videos eigener Projekte oder einfach nur die digitale Einladung zu einer Veranstaltung. Jeder muss die Rechtslage kennen, denn auch im 21. Jahrhundert ist Unwissenheit eine nachvollziehbare, aber nutzlose Begründung. Das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild stehen im Mittelpunkt des Seminars „Medien-Recht-Ethik“.
Urheberrecht
Gerade zum geistigen Eigentum kursiert nicht nur Unwissenheit, sondern auch der eine oder andere Irrtum. Hier eine Top-Ten-Liste von Ausreden, die dem Urheberrecht egal sind:
- „Das habe ich im Internet gefunden.“
- „Da stand nichts von Copyright dabei.“
- „Ich nutze das nur für nicht-kommerzielle Zwecke.“
- „Das ist ja nur in schlechter Qualität.“
- „Das machen andere auch.“
- „Es ist ein Zitat, das ist doch erlaubt.“
- „Das habe ich nachgezeichnet / nachgesungen.“
- „Ich habe doch die Quelle angegeben.“
- „Wo kein Kläger, da kein Richter.“
- „Damit mache ich ja noch Werbung für die.“
Dabei ist es eigentlich ganz einfach, es gibt nur drei Grundsätze zu beachten:
- Wer ein Werk (komplett) selbst erstellt hat, darf es veröffentlichen.
- Inhalte, die (zumindest teilweise) andere Menschen erstellt haben, darf man ohne ihre Zustimmung nicht veröffentlichen.
- Und wie immer: Ausnahmen bestätigen die Regel.
Gerade der letzte Punkt macht es in der Praxis nicht immer leicht. Aber es existieren Alternativen. Inzwischen gibt es im Internet große Sammlungen von Texten, Bildern, Videos oder Audios unter sogenannter „freier Lizenz“. Darunter fallen Regelungen wie zum Beispiel die Creative Commons Lizenzen, die die Weiternutzung, die Weiterbearbeitung und die Weitergabe ausdrücklich erlauben – allerdings mit bestimmten Auflagen.
Recht am eigenen Bild
Auch bei der Frage, welche Inhalte (Fotos, Videos, aber auch Zeichnungen oder Tonmitschnitte etc.) ich ungefragt veröffentlichen darf, wenn darauf andere Menschen zu sehen sind, sind Missverständnisse weit verbreitet. Das populärste lautet: „Da waren aber mehr als sieben Personen auf dem Bild – Gruppenbilder sind doch erlaubt, oder?“
Allerdings geht es bei diesen Fragen nicht immer nur um juristische Feinheiten und formelle Einverständniserklärungen. Nicht alles was erlaubt ist, muss auch gemacht werden. Häufig stellt sich auch die Frage „Gehört sich das?“ Die Antworten auf diese vermeintlich etwas altmodische Frage sind häufig gerade in der digitalen Ära gar nicht so einfach – denn mit dem Digitalen Wandel gehen auch Veränderungen der Normen und Werte einher, z.B. was die Abwägung zwischen Privatheit und Öffentlichkeit, Nähe und Distanz, Arbeit und Freizeit betrifft.
Medienkompetenz und Diskurs
Wenn wir uns also heute mit den Regeln in und dem praktischen Umgang mit Medienwelten beschäftigen, das geht es zum einen um Know-How: Was ist erlaubt, was ist verboten und wie gehe ich mit der Grauzone dazwischen um? Wie finde ich Inhalte, die ich weiternutzen darf und was muss ich dabei beachten? Wie kann ich anderen Menschen Inhalte zugänglich machen, ohne dass gleich die ganze Welt diese findet?
Gleichzeitig braucht es auch den Blick unter die Oberfläche: Inwiefern wandeln sich Einstellungen und Werte im Zuge der Digitalisierung? Wo liegt die feine Grenze zwischen rechtens und richtig? Und was bedeutet es, wenn wir plötzlich alle „Veröffentlicher/innen“ sind?
Jöran Muuß-Merholz ist Diplom-Pädagoge und betreibt mit einem kleinen Team die Agentur „J&K – Jöran und Konsorten“. Er arbeitet an den Schnittstellen zwischen Bildung / Lernen und Medien / Kommunikation. Insbesondere berät er Bildungseinrichtungen hinsichtlich der Frage, wie sie digitale Medien sinnvoll in ihrer Arbeit einsetzen können. Für die Bundeszentrale für politische Bildung bpb koordiniert er die redaktionelle Arbeit der Website www.pb21.de. Im Rahmen des Weiterbildungsprogramms “Soziale Medienbildung” (berufsbegleitendes Hochschulzertifikat für Pädagog/innen) an der Hochschule Fulda wird er das Seminar “Medien-Recht-Ethik” leiten.
CC-BY 3.0 DE by Jöran Muuß-Merholz für das Blog “Soziale Medienbildung”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Christine Nowak (5. Juli 2013). In einer Welt der Veröffentlichungen ist der Abmahnanwalt König. Soziale Medienbildung. Abgerufen am 1. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/rc4x
Ich habe mich zu vielen Fragen des Artikels weit ausführlicher geäußert in meiner Serie Blog&Recht: http://archiv.twoday.net/search?q=blog%26recht
Ich hoffe, es werden noch die weiteren Blog&Recht-Themen folgen. Ich hatte zwischenzeitlich befürchtet, da käme nichts mehr.
Und leider ist hier wohl die CC-Lizenz nicht korrekt verwendet worden. Und das ist symptomatisch!
1. Die Lizenz wurde nicht korrekt genannt: Es gibt mehrere CC-Lizenzen, dazu auch noch in internationaler und deutscher Variante. Korrekt wäre beispielsweise folgende Angabe:
CC-BY-3.0 DE http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/
Wichtig ist die korrekte (!) Nennung der Lizenz und der Link zum vollständigen Lizenztext, damit ich genau nachlesen kann, was ich darf und was nicht. Die eine Lizenz “CC” gibt es nicht.
2. Der Name könnte ausgeschrieben sein, das ist aber keine Pflicht. Es kann auch ein Nickname sein. Wenn man möchte, kann man das Online-Profil des Autors verlinken, falls jemand weitere Bilder sucht. Je mehr Informationen desto besser. Übrigens sollte der Autor so genannt werden, wie er das selbst möchte.
3. Der Name des Bildes mit einem Link zur Quelle, wenn möglich, wäre angebracht.
Weitere Beispiele zum Lernen:
http://www.bildblog.de/22832/foto-wikipedia/
Im Detail zum Nachlesen (englisch):
http://wiki.creativecommons.org/Marking/Users
Danke für die Hinweise, CC-Enthusiast.
Die Redaktion wird nochmal einen “ordentlichen” Hinweise zum Artikel nachreichen.
Der Artikel steht unter CC-BY 3.0 DE – Namensnennung in folgender Weise:
Jöran Muuß-Merholz für das Blog “Soziale Medienbildung”
Wir haben übrigens vor wenigen Tagen auf http://pb21.de/2013/07/how-to-maschinenlesbare-creative-commons-lizenzen/ einen Artikel veröffentlicht, wie man die Lizenzhinweise so setzt, dass sie korrekt (auch von Suchmaschinen) ausgelesen werden können.
Beim Bild handelt es sich um den “unordentlichen” Fall, dass das Bild weder aus dem Netz stamt noch die Urheberin eine “ordentliche” Nennung wünscht.
Voilà. Artikel-Lizenz nachgereicht.
Toller Artikel Jöran,
mir stossen immer zwei fragen auf:
wann ist eine Gruppe eine Gruppe? 3, 7 oder wieviele? wenn ja wo steht das eindeutig?
und was geschieht wenn einem CC-lizensiertes Werk diese Lizenz wieder entzogen wird???
Das sind auch die häufigsten Fragen in meinen Kursen.
Vielleicht findest oder kennst du ja die Antwort?!
LG
AK
Hi Andreas,
das mit der Gruppe ist (zunächst mal) einfach zu beantworten: Es gibt keine Grundlage dafür. Gut erklärt auf der (auch sonst empfehlenswerten) Website http://www.rechtambild.de/2011/02/der-irrglaube-uber-gruppenfotos/
Was geschieht wenn einem CC-lizensiertes Werk diese Lizenz wieder entzogen wird? Dazu empfehle ich die klare Ansage auf http://wiki.creativecommons.org/FAQ#What_if_I_change_my_mind.3F “CC licenses are not revocable.”
danke fuer die links
LG
AK