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Arbeitest du noch oder pflegst du schon?

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Wenn die Kinder aus dem Haus sind kann man sich wieder voll auf die Karriere konzentrieren – oder etwa nicht? Ca. 1,6 Millionen Erwerbstätige in Deutschland pflegen Angehörige zu Hause1. Sie üben sich täglich im Spagat zwischen Beruf, Pflege und Haushalt und werden dabei wohlmöglich selbst schnell zum Pflegefall. Aber was hat Vorrang? Karriere oder Pflege? Oder sind Beruf und Pflege vereinbar?

Daten und Fakten

Im Jahr 2013 waren 2,63 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Von ihnen wurden 71% zu Hause versorgt, wobei 1,25 Millionen ausschließlich Geldleistungen von der Pflegekasse erhielten, was bedeutet, sie wurden allein durch Angehörige versorgt. Bei weiteren 616.000 Pflegebedürftigen erfolgte die Versorgung in häuslicher Umgebung zum Teil oder ganz durch ambulante Pflegedienste2. Pflegende Angehörige nehmen demnach einen sehr großen Stellenwert in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen ein und bilden angesichts von Fachkräftemangel und demografischem Wandel eine immer bedeutsamer werdende gesellschaftliche Ressource.

Laut Hochrechnungen des statistischen Bundesamtes wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 auf ca. 3,4 Millionen erhöhen3. Parallel dazu nehmen familiale Pflegepotenziale ab. Als mögliche Gründe hierfür sind unter anderem die Pluralisierung von Lebensformen, häufige Wohnortwechsel, der Anstieg von Einpersonenhaushalten und die Auflösung traditioneller Familienstrukturen zu nennen4. Folglich müssen zukünftig weniger Pflegepersonen mehr Pflegebedürftige versorgen.

Wer sind diese „pflegenden Angehörigen“?

Nach §19 SGB XI pflegt die Pflegeperson nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung und darf einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit von maximal 30 Wochenstunden nachgehen. Die durchschnittliche Pflegeperson ist weiblich, zwischen 45 und 70 Jahren alt, beruflich hoch qualifiziert und hat eine emotionale Bindung zur pflegebedürftigen Person5. In 36% der Fälle übernimmt ein Familienmitglied die Versorgung alleine. Dabei sind 34% der Pflegepersonen Ehepartner und weitere 34% (Schwieger-) Töchter6.

Produktivität sinkt – Lebensqualität leidet!

Die Aufgaben in der Versorgung lassen sich in die Bereiche körperbezogene Pflege, hauswirtschaftlich-instrumentelle Tätigkeiten, administrative Aufgaben und Betreuung unterteilen7. Mit der Pflegeverantwortung ändert sich der eigene Lebensentwurf der Pflegeperson schlagartig. Die neue Rolle bringt körperliche und psychische Belastungen mit sich, was sich auf eine bestehende Erwerbstätigkeit negativ auswirken kann. Die Folgen: Hohe Fehlzeiten, lange Erholungsphasen, Müdigkeit und mangelnde Konzentrationsfähigkeit lassen die Produktivität am Arbeitsplatz sinken8. Gleichzeitig können immer weniger Angehörige wegen der Altenpflege auf ihre Erwerbstätigkeit verzichten. Die Zahl der mit Angehörigenpflege begründeten Berufsausstiege ist von 60% im Jahr 1997 auf 46% gesunken. Der Trend geht zur Teilzeitbeschäftigung9, welche den Pflegepersonen nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch ein enormes Organisationstalent abverlangt. Die Lebensqualität der Pflegeperson leidet unter der Doppelbelastung10, was sich unter anderem durch erhöhte Depressionsraten zeigt und sich zusätzlich negativ auf das Befinden der gepflegten Person auswirken kann11.

Ein Teufelskreis aus pflegen und gepflegt werden? Was macht der Gesetzgeber?

Im Jahr 2008 wurde das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verabschiedet. Demnach können  ArbeitnehmerInnen kurzfristig 10 Tage frei nehmen, um die Pflege eines Angehörigen einzuleiten. Zusätzlich können sie im Bedarfsfall 6 Monate von der Arbeit freigestellt werden – allerdings ohne Entgeltfortzahlung12. Kompletter Entgeltverzicht und 6 Monate Freistellung stehen dabei einer durchschnittlichen Pflegedauer im häuslichen Bereich von 3-5 Jahren gegenüber13), was die Vereinbarkeitsproblematik wohl nur um ein halbes Jahr verzögert anstatt sie zu beheben.

Eine weitere sozialpolitische Reaktion: Das 2012 verabschiedete Familienpflegezeitgesetz (FamilienpflegeZG), welches in 2015 nochmals aktualisiert wurde. Aktuell können pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit über 2 Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren. Das Einkommen wird in der Familienpflegezeit durch Entgeltaufstockung angepasst. Beispiel: Eine beschäftigte Person reduziert von 100% auf 50% und erhält 75% Arbeitsentgelt. Nach 2 Jahren wird das entstandene negative Zeitkonto durch volle Arbeitszeit ausgeglichen und das Entgelt beträgt bis zum Ausgleich des Aufstockungsbetrages weiterhin 75%.

Mehr Nachteile als Vorteile?

Klingt zunächst nach einer Verbesserung: Die Pflegeperson hat für 2 Jahre eine geringere Doppelbelastung und annähernd gleichbleibende Rentenansprüche14. Doch wer kann sich 4 Jahre Entgeltminderung leisten? Und wer übernimmt die Pflegeverantwortung nach Ablauf der Familienpflegezeit? Fragen, die sich ohnehin nur Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 25 Angestellten stellen müssen, denn für alle anderen gilt kein gesetzlicher Anspruch auf Familienpflegezeit.

Auch aus der Arbeitgeberperspektive kann das Familienpflegezeitgesetz kritisch beäugt werden. Zwar fallen Pflegende nicht komplett aus und das Fachwissen bleibt dem Betrieb teilweise erhalten. Jedoch können die entstehenden Lücken aufgrund des Fachkräftemangels nur schwer gefüllt werden und es entsteht zusätzlicher Bürokratieaufwand, der bewältigt werden muss.

Soll das schon alles gewesen sein?

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf kann auch anders aussehen. Beispielsweise können familienorientierte Unternehmen flexible Arbeitszeitmodelle anbieten und so ihren pflegenden Angestellten entgegenkommen. Denkbar wären festgelegte Teilzeitbeschäftigungen, kurzfristig gewährte Freistellungen, Sabbatjahre  oder auch Arbeitszeitmodelle mit Gleitzeiten. Mit letzteren hätten ArbeitnehmerInnen insbesondere morgens eine flexiblere Zeitspanne zur Verfügung, um der Versorgung von Angehörigen nachzukommen. Soll eine Hauptpflegeperson beispielsweise nur an einem Tag pro Woche vertreten oder unterstützt werden, könnte das Modell der komprimierten Arbeitszeit Anwendung finden. Arbeitnehmer arbeiten die Wochenstunden in einer verkürzten Arbeitswoche ab und haben somit an einem Tag mehr Zeit für die Pflege. Auf längere Sicht kann dies jedoch sehr belastend sein und sollte in Personalgesprächen reflektiert werden.

Neben speziellen Arbeitszeitmodellen können Unternehmen auch durch Angebote der Gesundheitsförderung glänzen. So können Fortbildungen zu Stressbewältigung oder Zeitmanagement präventiv ansetzen und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf fördern. Zusätzlich können Workshops zu Pflegetätigkeiten, Unterstützung bei der Suche von Versorgungsangeboten oder psychosoziale Beratung angeboten werden. Und familienfreundliche Unternehmenskultur könnte sogar so weit gehen, dass Unternehmen mit örtlichen Pflegeeinrichtungen Kurzzeitpflegeplätze aushandeln und ihren Mitarbeitern kurzfristig bereitstellen. Derartige Maßnahmen fördern nicht nur die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, sondern dienen als strategisches Marketinginstrument sogar dem Unternehmensimage. Auszeichnungen wie „Erfolgsfaktor Familie“ sowie das „audit berufundfamilie®“ stehen angesichts der steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen für Arbeitgeberattraktivität und werden von großen Wirtschaftsverbänden wie der BDA (Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände) unterstützt15.

Wach auf, lieber Gesetzgeber!

Zum Leid der pflegenden Angehörigen hängt die Familienfreundlichkeit in Sachen „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“, insbesondere in kleinen Betrieben, stark von der Sensibilität der Führungskräfte ab. Sozialpolitische Unterstützungen sind Mangelwahre. Schade! So langsam wäre es an der Zeit das gesellschaftliche Engagement zu würdigen und Klarheit zu schaffen – für (wirkliche!) Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, Ausgleich der Rentennachteile für pflegende Angehörige und finanzielle Unterstützung für engagierte Unternehmen.

  1. Vgl. Bubolz-Lutz, E. (2011): Pflegende Angehörige und ihre Bedarfslage. Vortrag im Landtag. S.2 []
  2. Destatis: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/03/PD15_094_224.html (letzter Zugriff am 31.12.2015 []
  3. Statistikportal (2010): Demographischer Wandel. Heft 2 / 2010. http://www.statistikportal.de/statistik-portal/demografischer_wandel_heft2.pdf (letzter Zugriff am 31.12.2015) []
  4. Vgl. Gröning, K./ Kunstmann, A.-C./ Rensing, E./ Röwekamp, B. (2012): Pflegegeschichten. Pflegende Angehörige schildern ihre Erfahrungen. Frankfurt, Mabuse. S. 278; Meyer, M. (2006): Pflegende Angehörige in Deutschland. Ein Überblick über den derzeitigen Stand und zukünftige Entwicklungen. Münster, LIT Verlag. S. 97f. []
  5. Vgl. Franke, A./ Reichert, M. (2011): Zwischen Beruf und Pflege: Konflikt oder Chance?. Berlin. S. 12 []
  6. Vgl. Isfort, M./ Weidner, F./ von der Malsburg, A./ Lüngen,M. (2012): Mehr als nur Minutenpflege. Was brauchen ältere Menschen, um ein selbstbestimmtes Leben in ihrer eigenen Häuslichkeit zu führen?. Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung. S.10 []
  7. Vgl. Döbele, M. (2008): Angehörige pflegen. Ein Ratgeber für die Hauskrankenpflege. Heidelberg, Springer Medizin Verlag. S. 4 []
  8. Vgl. Bröckermann, Prof. Dr. R. (Hrsg.) (2013): Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. München und Mering, Rainer Hampp Verlag. S. 29f. []
  9. Vgl. Schneider, N./ Häuser J.C./ Ruppenthal, S. M./ Stengel, S. (2006): Familienpflege und Erwerbstätigkeit. Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Reinland-Pfalz (Hrsg.), Mainz. S.10 f. []
  10. Vgl. Seither, C. (2011): Lebensqualität von pflegenden Angehörigen älterer Menschen. Eine Untersuchung zu den Auswirkungen von Inkontinenz und zur Rolle von Ressourcen. Bern, Huber. S. 140 []
  11. Vgl. ebd S. 20 []
  12. BMAS: Pflegezeitgesetz. http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/pflege-zg.html (letzter Zugriff am 31.12.2015) []
  13. Vgl. Babuke, R. (2005) Pflegeorganisation. Problematik und Situation von pflegenden Angehörigen. München, Grin Verlag. S. 1 []
  14. BMFSFJ: Webseite. Rubrik Ältere Menschen. Beitrag 1/2015. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-menschen,did=183784.html (letzter Zugriff am 31.12.2015) []
  15. Vgl. Bröckermann, Prof. Dr. R. (Hrsg.) (2013): Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. München und Mering, Rainer Hampp Verlag. (2013) S. 32-52 []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
felidroessler (19. Januar 2016). Arbeitest du noch oder pflegst du schon? Soziale Medienbildung. Abgerufen am 11. November 2024 von https://doi.org/10.58079/rcam


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